6.3.2023 – OLG Zweibrücken: Kein rücksichtsloses Verhalten bei Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot nach 7-wöchigem Aufenthalt in einem Land mit Linksverkehr

OLG Zweibrücken vom 28.11.2022, Az. 1 OLG 2 Ss 34/22

Ein Autofahrer befuhr nach einem 7-wöchigen Thailandaufenthalt (Linksverkehr) aus Gewohnheit die linke statt der rechten Fahrspur, als er vom Flughafen nach Hause wollte. Nach wenigen Minuten kam es zu einem Frontalzusammenstoß mit einem entgegenkommenden Wagen.

Der Fahrer wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs angeklagt und in erster Instanz verurteilt.

Er legte Berufung ein und war der Ansicht, nicht rücksichtslos gehandelt zu haben, wie es bei einer Straßenverkehrsgefährdung notwendig sei. Er sei lediglich unachtsam gewesen, da er sich so lange in einem Land mit Linksverkehr aufgehalten habe.

Dem stimmte das OLG Zweibrücken zu.

Rücksichtslos handele ein Fahrer nur, wenn er das korrekte Verhalten kenne und sich bewusst anders verhalte und es ihm egal sei, welche Konsequenzen für Dritte drohen. Es müsse also eine Kombination aus grobem Fehlverhalten und verwerflicher Gesinnung vorliegen. Das sei hier zunächst nicht zu erkennen.

Die Sache wurde zur weiteren Aufklärung zurückverwiesen.